VERANTWORTUNG IN DER LIEFERKETTE
In den vergangenen Jahren setzte die ASFINAG mehrere Schritte, um auch in der Lieferkette Grundsätze der Nachhaltigkeit einzuführen. Dabei geht es um ein Auftragsvolumen von rund EUR 1 Mrd. pro Jahr. Etwa 90% davon entfallen auf Bauaufträge im Rahmen des Infrastruktur-Investitionsprogramms.
Viele standardisierte Leistungen wie Büroeinrichtung, Telekommunikation, Reinigungsdienstleistung, Druckerleistungen oder IT-Hardware werden über die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) gemäß dem naBe-Aktionsplan zur nachhaltigen Beschaffung eingekauft. Bauaufträge werden entsprechend dem Bundesvergabegesetz je nach Wertgrenze in einem transparenten Vergabeverfahren national oder EU-weit ausgeschrieben. Die Abwicklung der Bauvergaben erfolgt über die Beschaffungsplattform Provia. Auf dieser Plattform sind rd. 7.700 Lieferanten registriert.
Bestbieterprinzip mit Nachhaltigkeitskriterien
Bereits seit 2015 setzt die ASFINAG bei allen Bauausschreibungen über einer Million Euro auf das Bestbieterprinzip. Neben wirtschaftlichen Kriterien werden auch 18 Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien bei der Ermittlung des Bestbieters berücksichtigt. Z.B. können Unternehmen mehr Punkte im Bieterverfahren erhalten, wenn sie eine höhere Arbeitssicherheit nachweisen, die Umweltbelastung in der Bauphase verringern oder mehr Facharbeiter beschäftigen. Die Projektverantwortlichen entscheiden, welche Nachhaltigkeits-Kriterien zur Anwendung kommen.
Die 2016 besonders häufig gewählten Kriterien waren „Personenbezogene Qualifikation des Schlüsselpersonals“ (24%), „Erhöhung der Arbeitssicherheit“ (21%) und „Beschäftigung von Facharbeitern“ (17%). Kriterien der Elektromaschinellen Erhaltung (Trafoverluste reduzieren, Leuchten einsparen oder energieeffizientere Lüfter einbauen) beeinflussten in 7% aller großen Bauprojekte die Entscheidung für den Bestbieter.
Diesen Kriterienkatalog wollen wir in den nächsten Jahren erweitern und auch teilweise verpflichtende Nachhaltigkeitsaspekte im Zusammenhang mit der Beschaffung von diversen Leistungen vorschreiben.
Prüfung der Lieferanten
Das BVergG sieht vor, dass die Vergabe von Leistungen nur an geeignete (befugte, leistungsfähige und zuverlässige) Unternehmer zu einem angemessenen Preis erfolgen darf. Daher sind im Rahmen der Angebotsprüfung die für den Zuschlag in Frage kommenden Angebote stets im Detail auf diese Umstände hin zu prüfen. Die einzelnen Prüfschritte werden in jedem Vergabeverfahren neu durchgeführt, unabhängig davon, ob ein Bieter oder dessen Subunternehmer vor kurzem bei einem anderem Verfahren überprüft wurde.
Konkret handelt es dabei insbesondere um die Prüfung, ob ein Unternehmen die gesetzliche geforderte „Eignung“ aufweist. Einerseits muss das Unternehmen befugt sein, die angebotene Leistung auch tratsächlich zu erbringen. Andererseits wird geprüft, ob gegen das Unternehmen oder seine Organe keine strafgerichtliche Verurteilung oder Verstöße im Bereich Ausländerbeschäftigung, Arbeitnehmerschutz oder Lohn-und Sozialdumping vorliegen.
Für die Prüfung der Eignungsanforderungen wird überwiegend auf den Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) – www.ankoe.at – zurückgegriffen. Hier sind nahezu alle Auftragnehmer registriert.
Sofern ein Unternehmen im Vergabeverfahren nicht die erforderliche Eignung aufweist, wird es nach den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes aus dem Verfahren ausgeschieden. 2016 wurden jedoch keine entsprechenden Verstöße bei Lieferanten im Bereich von strafgerichtlichen Verurteilungen oder sonstigen gravierenden Verstößen im Bereich der Ausländerbeschäftigung, Arbeitnehmerschutz oder Lohn- und Sozialdumpiong bekannt, die dazu geführt hätten, dass Unternehmen auszuscheiden waren.
Die vom Auftragnehmer angebotenen Preise werden gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes hinsichtlich ihrer Preisangemessenheit und Marktkonformität sowie der Einhaltung der zu Grunde liegenden KV-Löhne geprüft. Angebote, welche nicht plausible Gesamtpreise oder Einheitspreise aufweisen, werden ausgeschieden. Dasselbe gilt, wenn dem Angebot Mittellöhne zugrunde liegen, die nicht dem aktuell geltenden Kollektivvertrag entsprechen. Für die Prüfung der Mittellöhne gibt es im Baubereich eigene Kalkulationsformblätter, die von den Bietern auszufüllen und der ASFINAG zur Prüfung vorzulegen sind. Damit soll eine ordnungsgemäße Entlohnung der ArbeitnehmerInnen und ArbeiterInnen sichergestellt werden und unzulässige Preisdumping-Politik bei öffentlichen Ausschreibungen verhindert werden.
Die Einhaltung sozial- und umweltrechtlicher Vorschriften bei Bauprojekten prüfen wir im Rahmen der Auftragsabwicklung durch die Örtliche Bauaufsicht. Zusätzlich unterliegt das Vergabeverfahren strengen internen Regeln. Umfassende Compliance-Vorschriften, ein detaillierter Beschaffungsprozess, sowie umfangreiche Schulungen stellen sicher, dass in allen Bereichen korrekt eingekauft wird.
Die internen Prozesse der ASFINAG sehen vor, dass alle Auftragnehmer bereits mit der Abgabe des Angebots eine Bieter- bzw. Integritäts-Erklärung unterzeichnen müssen. Darin sind u.a. folgende Verpflichtungen enthalten, die vom Auftragnehmer zu erfüllen sind:
- Einhaltung aller arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften
- keine Beschäftigung von unerlaubt beschäftigten ausländischen Arbeitnehmern (auch nicht durch Subunternehmer)
- Austausch oder Ersatz eines Subunternehmers nur nach vorheriger Anzeige an den Auftraggeber und Zustimmung durch diesen
- organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von wirtschaftskriminellen Handlungen (z.B. wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Korruption)
- Kontrollmöglichkeiten der ASFINAG durch Abfragen bei Behörden (z.B. beim Kompetenzzentrum Lohn- und Sozialdumping Bekämpfung oder der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung)
2016 wurden rd. 570 Vergabeverfahren für Bauleistungen bzw. „baunahe“ Dienst- und Lieferleistungen inkl. Bietererklärung durchgeführt. Da grundsätzlich ab einer Auftragssumme von EUR 20.000 eine Bietererklärung erforderlich ist, unterzeichneten im abgelaufenen Jahr – bezogen auf das von der Baumanagement GmbH (BMG) vergebene Bauvolumen – 99% aller Lieferanten diese Erklärung.
Ausgezeichnetes e-Learning-Projekt
Für das Lieferkettenmanagement wurde ein umfassendes Schulungsprogramm entwickelt und laufend umgesetzt. Ein Projekt daraus wurde 2016 öffentlich ausgezeichnet: Für die eLearning-Ausbildungen zu den Themen „Vergaberecht – Basisschulung“ und „Bauabwicklung aus bauwirtschaftlicher Sicht“ erhielten die ASFINAG und ihr Projektpartner CLICK&LEARN den „eLearning Award 2016“. Diese Schulungen sind eine Weiterentwicklung bisheriger Präsenzausbildungen für folgende Zielgruppen:
- „Vergaberecht“ betrifft alle MitarbeiterInnen, die mit dem Einkauf bzw. der Ausschreibung von Leistungen zu tun haben – von der zentralen Verwaltung bis zu den Autobahnmeistereien.
- In „Bauabwicklung“ werden vor allem MitarbeiterInnen der lokalen Baubüro-Standorte geschult.
Die entsprechenden Web basierten-Trainings wurden in Multi-Stakeholdergruppen erarbeitet. Die bisherigen Präsenztrainer begleiten die Lernenden durch das Lehrprogramm und stehen damit auch für Nachfragen zur Verfügung.
Zusammenarbeit bei Gesundheit & Sicherheit
Unsere LieferantInnen sind in das Arbeitssicherheits-System der ASFINAG einbezogen. Das betrifft z.B. die Baustellen auf der Autobahn oder auch den Winterdienst. 2016 konnten die Arbeitsunfälle von LieferantInnen auf unseren Baustellen deutlich reuziert werden. Das Ziel von null tödlichen Arbeitsunfällen wurde wieder erreicht.
Gemäß dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) bzw. dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) erstellen wir für unsere Bauleistungen einen Sicherheits- und Gesundheitsplan. Darin werden die Gefahren bzw. die erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung projektspezifisch festgelegt. Für das Überwachen der Einhaltung beauftragen wir überwiegend externe Prüforgane mit entsprechender Ausbildung. Weiters werden alle Personen – eigene Beschäftigte und Lieferanten – vor der Durchführung von Arbeiten auf oder unmittelbar neben in Betrieb befindlichen Verkehrsflächen gemäß dem ASFINAG Formblatt „Verhalten auf Autobahnen und Schnellstraßen“ unterwiesen.
Die Erhöhung der Arbeitssicherheit wird von der ASFINAG auch mittels Qualitätskriterien angereizt: Erhöht ein Bieter in seinem Angebot die Arbeitssicherheit durch definierte Maßnahmen, so wird dies bei der Bestbieterermittlung entsprechend berücksichtigt.
Schlüssel-Kennzahlen (KPI) | ||
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Infrastruktur- Investitions- programm (Mio. EUR) |
907 | ![]() |
Gesamteinkaufs- volumen (ohne I-IP; Mio. EUR) |
146 | ![]() |
Tödliche Arbeitsunfälle von LieferantInnen | 0 | ![]() |
Arbeitsunfälle von LieferantInnen | 108 | ![]() |
Unfallrate von LieferantInnen (pro Mio. EUR Bauvolumen) | 0,12 | ![]() |
Ziele für 2017:
- Verpflichtend aufzunehmende Sozial- und Umweltkriterien für alle großen Vergabeverfahren im Baubereich
- Aufnahme zusätzlicher Nachhaltigkeitskriterien in den Auswahlkatalog für Vergabeverfahren
- Verstärkter Fokus auf die GPP (Green Public Procurement) – Criteria der EU bei Lieferleistungen
- Vermehrte Berücksichtigung der Transportwege und des Transportmittels (z.B. vom Produktionsstandort bis zum Lager der ASFINAG)
Betroffene Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG): |
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|
GRI-Disclosures: 102-9, 102-10, 203-2, 204-1, 205-2, 412-3, 414-1 |
UNGC-Principles: 2, 4, 5 |