BARRIEREFREIHEIT

Bauliche Barrierefreiheit

Der Etappenplan der ASFINAG führt zur Anpassung der Rastplätze und aller Einrichtungen, in denen öffentliche Dienstleistungen angeboten werden, an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Dieser Plan erfüllt zwei Aufgaben: Maßnahmen umzusetzen und offene Fragen aufzuzeigen und neue Lösungen zu entwickeln. Es gibt beispielsweise keine gesetzlichen Vorgaben für barrierefreie Tunnel. Mögliche Mängel muss die ASFINAG selbst erkennen und entsprechende Maßnahmen entwickeln.

Wir hinterfragten daher in den Vorjahren mit externen ExpertInnen, wo es Hindernisse geben könnte, etwa:

  • Sind Rastplätze auch für gehörlose Menschen und Menschen mit Sehbehinderung uneingeschränkt nutzbar?
  • Muss eine Person mit Mobilitätsbehinderung eine Notrufsäule bedienen können oder gibt es bessere Wege, Notrufe abzusetzen?
  • Wie können wir Fluchtwege barrierefrei nutzbar und sicher gestalten?

Eines der Ergebnisse: hundertprozentige Barrierefreiheit lässt sich nach heutigem Wissen nicht umsetzen. Verantwortlich dafür sind einerseits die technische und wirtschaftliche Machbarkeit, andererseits die Verkehrssicherheit. 2016 starteten wir mit der Evaluierung sämtlicher Rastplätze, Parkplätze, Raststationen und Grenzübergänge. Bis Ende März 2017 sollen externe ExpertInnen alle Mängel dieser 197 Anlagen erfassen. Anschließend werden sofort jene Hindernisse saniert, die schnell und mit geringerem Aufwand behebbar sind. Ziel ist, dass es bis Ende 2017 alle 50 km eine barrierefreie Rastanlage gibt. Alle barrierefreien Rastplätze können auf der Website abgerufen werden.

In den Tunneln erhöht die Verkehrsüberwachung die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Dazu zählen das innovative System AKUT, das auf ungewöhnliche Geräusche reagiert und in weiteren Tunneln eingebaut wird, die Videodetektion und die 24 Stunden Überwachung. Im Tunnel Zederhaus findet vor der Eröffnung 2017 ein Test mit einer mobilitätseingeschränkten Person statt. Geplant ist auch eine Evakuierungsübung unter Einbindung behinderter Personen. Im selben Jahr werden alle Notrufsäulen barrierefrei. Dadurch können z.B. auch Gehörlose in Zukunft mit der Verkehrsmanagementzentrale kommunizieren. Zusätzlich entsteht 2017 ein Schulungskonzept zur Barrierefreiheit.

Am Telefon für Menschen mit Behinderungen

Das ASFINAG Service Center bildet seine rund 90 MitarbeiterInnen im Rahmen des Kundenprofi Programms aus. Das Schulungsmodul „besondere Bedürfnisse“ richtet sich an 61 Personen, deren Fokus und Stärke in der Kundenbetreuung liegen.

Die eintägige Schulung wird in zwei Modulen durchgeführt mit folgenden Inhalten:

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
  • Definition, Statistik, Begriffe
  • Etappenplan ASFINAG, Infrastrukturbeispiele
  • Übung Mobilitätsbehinderung
  • Übung Sehbehinderung
  • Hörbehinderung Gebärdendolmetsch

2016 fanden drei Schulungstermine statt. Obwohl die Teilnahme freiwillig ist, nahmen bereits über die Hälfte der MitarbeiterInnen (32) teil. Für 2017 sind zwei weitere Termine geplant.

Neue Website Level AA

Die Planung der neuen ASFINAG-Website startete 2016, sie soll im Frühsommer 2017 gelauncht werden und dem zweithöchsten Web-Barrierefreiheits-Level AA entsprechen. Wo möglich und sinnvoll wird das „Zwei-Sinne-Prinzip“ eingesetzt: Das bedeutet, dass akustische Informationen gleichzeitig visuell angezeigt werden und umgekehrt.

Barrierefreiheits-Ombudsmann

Michael Polach aus dem Servicecenter ist der Barrierefreiheits-Ombudsmann der ASFINAG:

Telefon: +43 50108 12884
E-Mail: michael.polach@asfinag.at

GRI-Disclosures:
102-43, 203-1