COMPLIANCE

Die ASFINAG verfügt über ein umfassendes Compliance-Managementsystem. Im Zentrum stehen drei Arbeitsbereiche: Vorbeugung, Sicherstellung und Kontrolle.

Die Compliance-Richtlinie enthält inhaltliche Vorgaben zu den Bereichen Verwaltungsrecht und Wirtschaftsstrafrecht („Anti-Korruption“). Sie identifiziert relevante Compliance-Risiken und legt Maßnahmen zur Vorbeugung, Sicherstellung und Kontrolle der Compliance fest. Die inhaltlichen Themen sind in jeweils eigenen Beilagen geregelt, welche sich mit folgenden Themen befassen:

  • Anti-Korruption
  • Arbeitsrecht
  • Betriebliches Umweltmanagement
  • Corporate Governance
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Emittenten & Compliance (inkl. Insider-Geschäfte)
  • Medientransparenz
  • Steuerrecht (inkl. Validität der Finanzinformationen)
  • Vergabe- & Wettbewerbs-Recht (inkl. Kartellrecht & Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)

Für die Umsetzung sind eine konzernweite Compliance-Gruppe sowie ein unabhängiger Compliance-Beauftragter verantwortlich. Der Beauftragte ist nur dem Vorstand gegenüber fachlich weisungsgebunden und direkt berichtspflichtig.

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es – abhängig von ihrem jeweiligen Aufgabengebiet – verpflichtende Schulungen zu inhaltlichen Themen. Der Ausbildungsschwerpunkt fand in den Jahren 2014 bis 2016 statt. In diesem Zeitraum absolvierten die betroffenen Beschäftigten die für sie vorgesehenen Schulungen.

Unser Anti-Korruptionssystem basiert auf drei Säulen:

  • Prävention: Maßnahmen, um wirtschaftskriminelle Handlungen zu vermeiden. Z.B. Anti-Korruptionsbeauftragte, Schulungen, FAQs mit konkreten Fallbeispielen im Intranet, organisatorische Maßnahmen und Standardisierung durch den Beschaffungsprozess, sowie regelmäßige Prüfung der bestehenden Kontrollsysteme
  • Identifikation: Wirtschaftskriminelle Handlungen bzw. Versuche frühzeitig erkennen. Z.B. durch Vertrauenspersonen, die Hinweise von Mitarbeitern oder Externen entgegen nehmen und an die Unternehmensführung weiterleiten
  • Verfolgung: Wirtschaftskriminelle Handlungen aufklären. Z.B. gibt es standardisierte Prozesse und Abläufe („Untersuchungsgruppe“), um konkrete Verdachtsfälle zu prüfen.

Wir setzten regelmäßig Verbesserungsmaßnahmen in unserem Anti-Korruptionssystem um.

Mitarbeiter oder Externe, welche einen Hinweis auf mögliche wirtschaftskriminelle Handlungen melden möchten, können sich an speziell geschulte Vertrauenspersonen wenden. Pro ASFINAG-Gesellschaft gibt es eine Vertrauensperson, ihre Kontaktdaten stehen im Intranet. Sie nehmen Verdachtsfälle auf und leiten diese an die zuständige Unternehmensführung weiter. Wenn Externe einen Verdacht auf Wirtschaftskriminalität melden möchten, können sie sich an eine eigene Vertrauensperson für Externe wenden: Dipl. Ing. Andreas Fromm, Tel.: +43 050108-10310, E-Mail: andreas.fromm@asfinag.at. Darüber hinaus stellt die ASFINAG-Gruppe seit Anfang 2017 ein elektronisches Hinweisgebersystem im Internet und Intranet zur Verfügung, über das Mitarbeiter oder Externe rund um die Uhr und anonym Hinweise einmelden können.

Transparenz bei Lobbying und Medien

Die ASFINAG leistet keine Zuwendungen/Spenden an politische Parteien, Politiker oder parteinahe Organisationen. Zahlungen an öffentliche Stellen weist der Geschäftsbericht aus. Grundlage für die Arbeit der Unternehmens-Lobbyisten ist der Lobbying-Verhaltenskodex. Alle zuständigen Personen sind im Lobbying-Register eingetragen.

Die ASFINAG wird vom Rechnungshof geprüft. Das betrifft auch die Medientransparenz und damit Zahlungen für Werbeaufträge und Medienkooperationen in periodischen elektronischen Medien und Druckwerken sowie Förderungen an Medieninhaber. Diese Bereiche sind daher ebenfalls in der Compliance-Richtlinie geregelt.

Keine Verstöße

2016 gab es in der ASFINAG keine wesentlichen Fälle von Non-Compliance oder Verfahren betreffend

  • Gesetze und Vorschriften zu Gesellschaft und Wirtschaft
  • Korruption
  • Kartell/-Wettbewerbsrecht oder Monopolbildung
  • Datenschutz
  • Umweltstrafen

Betroffene Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG):

Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
  • In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten
Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
  • Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren
GRI-Disclosures:
205-1, 205-2, 205-3, 307-1, 415-1, 419-1
UNGC-Principles:
8, 10